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RALLYDOGS DREILÄNDERECK

klärung über eine artgerechte Hunde-haltung aktiv für den Tierschutz ein. Im Rahmen seiner Möglichkeiten un-terstützt und berät der Verein Hundehalter seines Einzugsgebietes in allen Fragen, die mit der Haltung und Erziehung von Hunden in Zusam-menhang stehen. Der Verein bietet eine Basisausbildung für Hund und Halter an, die auch darüber aufge-klärt, wie ein störungsfreies Mitein-ander zwischen Hundehaltern und Nichthundehaltern gelingen kann. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.

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§ 5  Mitglieder

Mitglied kann jede natürliche Person werden, welche bereit ist die Aufga-ben des Vereins zu fördern und zu unterstützen und sich zur Erfüllung der Mitgliedsverpflichtungen bereiter-klärt hat. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren ist die schriftliche Einverständ-niserklärung des Erziehungsberech-tigten erforderlich.

Ein Anspruch auf Aufnahme in den Verein besteht nicht.

Als Mitglieder werden geführt:

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·  Mitglieder

·  Familienmitglieder

·  Ehrenmitglieder

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Mitglieder und Familienmitglieder zählen zu den aktiven Mitgliedern. Ak-tive Mit­glieder, welche zu Beginn des Geschäftsjahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden als jugendliche Mitglieder bzw. als ju-gendliche Familienmitglieder geführt.

Ehrenmitglieder werden durch Be-schluss der Mitgliederversammlung ernannt. Alle Mitglieder werden an den Verband gemeldet.

Gewerbsmäßige Hundevermittler und Hundehändler sind von der Mitglied-schaft ausge­schlossen. Wird eine der vorgenannten Tätigkeiten als Ausü-bung eines Gewerbes erst nach der Aufnahme bekannt, erfolgt die un-verzügliche Streichung aus der Mit-gliederliste. 

klärung über eine artgerechte Hunde-haltung aktiv für den Tierschutz ein. Im Rahmen seiner Möglichkeiten un-terstützt und berät der Verein Hundehalter seines Einzugsgebietes in allen Fragen, die mit der Haltung und Erziehung von Hunden in Zusam-menhang stehen. Der Verein bietet eine Basisausbildung für Hund und Halter an, die auch darüber aufge-klärt, wie ein störungsfreies Mitein-ander zwischen Hundehaltern und Nichthundehaltern gelingen kann. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.

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§ 5  Mitglieder

Mitglied kann jede natürliche Person werden, welche bereit ist die Aufga-ben des Vereins zu fördern und zu unterstützen und sich zur Erfüllung der Mitgliedsverpflichtungen bereiter-klärt hat. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren ist die schriftliche Einverständ-niserklärung des Erziehungsberech-tigten erforderlich.

Ein Anspruch auf Aufnahme in den Verein besteht nicht.

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