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CORONA SCHUTZKONZEPT

Mit dieser Neufassung der CoronaSchVO werden zahlreiche verbindliche Schutzmaßnahmen und Kontaktbeschränkungen in Folge der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) abgeschafft.

  • Sowohl die 3G- und 2Gplus-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen.

  • Somit unterliegt der Sportbetrieb erstmals seit 2 Jahren weitestgehend keinerlei Einschränkungen mehr.

Im Sport sollte es weiterhin oberstes Ziel sein, trotz der politischen Entscheidungen dafür Sorge zu tragen, dass sich möglichst wenig Menschen weiter infizieren. Hierzu kann jeder persönlich und im Vereinsumfeld beitragen:

  • Eigenverantwortlichkeit übernehmen: sich selbst und andere möglichst keiner unangemessener Infektionsgefahr aussetzen!

  • AHA – Regeln beachten (Abstand/Hygieneregeln/Maske/Lüften)!

  • Hygienekonzepte aufrecht halten und die bewährten Regelungen für Sporträume und Veranstaltungen möglichst beibehalten!

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Der LSB NRW erhält beispielsweise die 3G-Regelung für Sitzungen und Versammlungen sowie die Maskenpflicht in den öffentlichen Bereichen seiner Gebäude weiter aufrecht.

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